
Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf eine Brillenglasbestimmung. Diese dient allerdings nur der Diagnostik. Wünschen Sie jedoch eine Verordnung, die unter Verantwortung unserer Praxis ausgestellt wird, müssten Sie den Wunsch einer individuellen Brillenberatung bereits bei der Terminabsprache kennbar machen. Diese Leistung bieten wir Ihnen gerne als Privatbehandlung an.